Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der von VG Automotive BV verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen, sowohl für professionelle Nutzer als auch für Verbraucher.

Version 20.05.2023

1. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1

Der Kaufvertrag wird durch das Gesetz, durch die besonderen Bestimmungen auf der Vorderseite des Kaufvertrags und durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, von denen der Käufer anerkennt, Kenntnis genommen zu haben.

1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:

  • Verbraucher: natürliche Personen, die ein Produkt nicht für berufliche Zwecke kaufen, wie im Wirtschaftsgesetzbuch vorgesehen; und für Endkunden, die nicht die Eigenschaft eines Verbrauchers haben.
  • Verbraucher und Endkunden werden gemeinsam mit dem Wort "Käufer" bezeichnet, es sei denn, es gelten besondere Bestimmungen für Verbraucher, die dann mit dem Wort "Verbraucher" bezeichnet werden.

1.3

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch vom Käufer im PDF-Format heruntergeladen oder auf schriftliche Anfrage kostenlos zugesandt werden.

1.4

Je nach Situation des Käufers (Verbraucher oder nicht) sind bestimmte Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht auf ihn anwendbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Reservierung oder Bestellung, die beim Verkäufer aufgegeben wird, unabhängig davon, ob die Bestellung direkt in der Niederlassung des Verkäufers aufgegeben wird oder über die Website www.vgautomotive.be, telefonisch, per Fax oder über eine andere Benutzeroberfläche, die gegebenenfalls vom Verkäufer oder einem Partner des Verkäufers zur Verfügung gestellt wird.

1.5

Der Käufer gilt als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die bloße Tatsache seiner Reservierung oder Bestellung akzeptiert habend.

1.6

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederländisch verfasst wurden, ist der niederländische Text bei Abweichungen stets maßgebend.

1.7

Ein Vertrag mit dem Verkäufer besteht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Bedingungen. Diese besonderen Bedingungen gelten als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen haben die besonderen Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.8

VG Automotive BV ist bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Unternehmensnummer 0801.390.937 eingetragen, mit Sitz in 2381 Weelde, Weeldestraat 92, handelnd unter dem Handelsnamen "VG Automotive BV".

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN

2.1

Nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung der vom Verkäufer angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Alle anderen Bestimmungen oder Bedingungen, auch die auf dem Bestellformular des Käufers genannten, sind hiermit ausgeschlossen und der Käufer verzichtet darauf durch Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie in Artikel 1.7 angegeben, können bestimmte Dienstleistungen des Verkäufers an besondere Bedingungen geknüpft sein. Der Verkäufer kann diese Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen jederzeit anpassen. Die zum Zeitpunkt einer Bestellung der vom Verkäufer angebotenen Waren und Dienstleistungen geltenden Bedingungen bleiben jedoch für die Ausführung dieser Dienstleistungen bis zur nächsten Bestellung des Käufers anwendbar.

2.2

Der Käufer bestellt die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen stets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und kann sich nicht auf Ausnahmen (rechtlicher oder tatsächlicher Art) berufen, die mit einem Mandat oder einer Vollmacht zusammenhängen, die von einem oder mehreren Dritten erteilt wurden, um die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aufzuschieben, auszusetzen oder einzustellen.

3. KREDIT

3.1

Gegebenenfalls erfolgt die Finanzierung gemäß den Bestimmungen zum Verbraucherkredit, wie in Buch VII, Titel 4, Kapitel 1 des Wirtschaftsgesetzbuches aufgenommen, und insbesondere Artikel VII.83 bezüglich der Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2

Falls der Käufer einen Kredit in Anspruch nehmen muss, wird dies auf dem Bestellformular vermerkt. Wird der Kredit nicht gewährt, gilt der Kauf als nicht zustande gekommen und der Käufer hat Anspruch auf Rückerstattung der gegebenenfalls geleisteten Anzahlung unter folgender Bedingung:

Der Käufer wird den Verkäufer per Einschreiben innerhalb von 8 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Bestellformulars über die Kreditverweigerung informieren. Der Käufer fügt diesem Schreiben mindestens zwei Bescheinigungen der Kreditinstitute bei, die den Kredit verweigern. Nur die Verweigerung marktkonformer Kredite wird akzeptiert.

Bei fehlendem Nachweis innerhalb der oben genannten Frist hat der Verkäufer Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 20 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 2.000,00 EUR.

4. LIEFERDATUM

4.1

Die Lieferfrist wird auf dem Bestellformular angegeben, ist jedoch rein indikativ und nicht bindend, es sei denn, der Käufer ist ein Verbraucher im Sinne von Artikel 1.2.

Wenn der Käufer sich weigert, das Fahrzeug gegen vollständige Bezahlung entgegenzunehmen, wird der Verkäufer den Käufer per Einschreiben mahnen, seine Verpflichtungen innerhalb von zehn Tagen ab Versand des Einschreibens zu erfüllen.

Bei Nichterfüllung kann der Verkäufer entweder die Erfüllung des Vertrages verlangen oder den Vertrag sofort und von Rechts wegen als aufgelöst betrachten. Im Falle der Auflösung des Verkaufs hat der Verkäufer Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 20 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 2.000,00 Euro.

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für verspätete Lieferung, wenn diese Verzögerung auf den Käufer, höhere Gewalt, Härtefälle oder Verzögerungen Dritter bei der Lieferung der vom Käufer gewählten Zusatzleistungen zurückzuführen ist, wie z. B., ohne dass diese Aufzählung abschließend ist: die Zulassung und Versicherung des Fahrzeugs, die Lieferung eines neuen Kennzeichens, die Montage optionaler Felgen, der Umbau eines Fahrzeugs zum Leichtlastkraftwagen.

Im Falle einer verspäteten Lieferung, die vollständig dem Verkäufer zuzurechnen ist, wird ein neuer Liefertermin vereinbart, der vollständig zu Lasten des Verkäufers geht. Wird der Käufer nicht innerhalb von 5 Werktagen vom Verkäufer kontaktiert, um einen neuen Liefertermin festzulegen, schuldet der Verkäufer dem Käufer eine pauschale Entschädigung von 250,00 EUR.

4.2

Wenn auf dem Bestellformular keine spezifische Lieferfrist angegeben ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung, sofern Käufer und Verkäufer nichts anderes vereinbaren.

4.3

Nimmt der Käufer das bestellte Produkt nicht zum vereinbarten Liefertermin entgegen und ist die Ursache nicht dem Verkäufer oder höherer Gewalt zuzuschreiben, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem genannten Liefertermin bis zum Tag der tatsächlichen Lieferung Garagenkosten in Höhe von 10,00 EUR pro Tag zu berechnen, mindestens jedoch 250,00 EUR, ungeachtet der Bestimmung in Artikel 4.1.

4.4

Abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich vereinbart und vom Käufer akzeptiert, dass der Verkäufer Eigentümer des Produkts bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises in Hauptsumme sowie etwaiger Zinsen und Kosten. Solange der Verkäufer sich das Eigentum am verkauften Produkt gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat, darf der Käufer darüber nicht verfügen, weder durch Verkauf, Verleih, Verpfändung oder auf andere Weise. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, falls ein Dritter Rechte am verkauften Fahrzeug geltend macht.

4.5

Die Eigentumsübertragung erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten Kaufpreises. Alle Risiken gehen auf den Käufer über, sobald er das Fahrzeug entgegennimmt.

5. WIDERRUFSRECHT

5.1

Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches gemäß Artikel 1.2, hat er das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die am Tag nach Abschluss des Kaufs beginnt, diesen ohne Angabe von Gründen aufzulösen, sofern der Verkauf im Fernabsatz stattfand.

5.2

Das Widerrufsrecht ist jedoch unter anderem bei folgenden Fahrzeugen ausgeschlossen:

  • Fahrzeuge, die speziell für den Käufer hergestellt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: den spezifischen Umbau des Fahrzeugs.
  • Fahrzeuge, die mit persönlicher Beschriftung versehen sind oder persönlicher Natur sind.

Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer kein Verbraucher ist oder das Fahrzeug für berufliche oder gemischte private und berufliche Zwecke gekauft hat.

6. LIEFERORT

6.2

Die Lieferung des Fahrzeugs erfolgt am Sitz des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

7. GARANTIE - KONFORMITÄT

7.1

Der Verbraucher genießt eine Konformitätsgarantie gemäß den Bestimmungen der Artikel 1649 bis bis 1649octies des Bürgerlichen Gesetzbuches. Abweichend von Artikel 1649quater Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt diese Frist 1 Jahr für Gebrauchtware.

7.2

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher für jeden Mangel an Konformität, der bei der Lieferung der Waren besteht und sich innerhalb eines Jahres ab der genannten Lieferung manifestiert. Diese Garantie gilt nicht, wenn ein Gut für den professionellen Gebrauch oder berufliche Zwecke erworben wird. (Verbraucher: jede natürliche Person, die einen Kauf tätigt, der nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt.)

Die in Absatz 1 genannte Frist von einem Jahr wird während der für die Reparatur oder den Ersatz des Gutes erforderlichen Zeit oder im Falle von Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher zwecks einer gütlichen Einigung ausgesetzt. Diese Verhandlung endet, sobald eine der Parteien ausdrücklich die Position einnimmt, nicht für das vorliegende Problem oder den Mangel verantwortlich zu sein. Ein gütliches Gutachten des Fahrzeugs setzt die vorgenannte Frist nicht aus.

7.3

Der Verbraucher informiert den Verkäufer über den Mangel an Konformität spätestens innerhalb eines Monats ab der Feststellung oder dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel an Konformität vernünftigerweise hätte festgestellt werden können. Die Klage des Verbrauchers verjährt nach einem Jahr ab dem Tag, an dem er den Mangel an Konformität festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können.

Manifesteiert sich ein Mangel an Konformität innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung des Gutes, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Gutes oder der Art des Mangels an Konformität unvereinbar.

Stellt der Käufer einen Mangel an Konformität mehr als sechs Monate nach der Lieferung fest, muss er beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Erst dann wird der Verkäufer den Mangel beheben. Darunter verstehen wir ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Lösung und den Eigenschaften des Fahrzeugs (Alter, Kilometerstand usw.). Das Fahrzeug wieder 'konform' zu machen ist nicht dasselbe wie es zu erneuern.

Neben gegebenenfalls Schadensersatz hat der Verbraucher das Recht, vom garantiepflichtigen Verkäufer entweder die Reparatur oder den Ersatz des Gutes oder eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages zu verlangen. Es wird jedoch die Verschlimmerung des Schadens berücksichtigt, die sich aus der Nutzung des Gutes durch den Verbraucher nach dem Zeitpunkt ergibt, zu dem er den Mangel an Konformität festgestellt hat oder hätte feststellen müssen. Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht.

7.4

In erster Instanz hat der Verbraucher das Recht, vom Verkäufer die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des Gutes zu verlangen, es sei denn, dies ist unmöglich oder unverhältnismäßig.

Die Reparatur darf mit neuen oder gebrauchten Teilen erfolgen. Eine Kostenbeteiligung des Käufers an den Reparaturkosten kann in Betracht gezogen werden, wenn neue Teile verwendet werden.

Garantiearbeiten müssen in der Werkstatt des Verkäufers oder in einer seiner anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Der Käufer kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers die Reparaturen in einer anderen Werkstatt durchführen lassen.

Jede Reparatur oder jeder Ersatz muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne ernsthafte Unannehmlichkeiten für den Käufer durchgeführt werden.

7.5

Der Verbraucher hat das Recht, vom Verkäufer eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags zu verlangen:

  • wenn er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz hat, oder
  • wenn der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne ernsthafte Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt hat.

Der Verbraucher hat nicht das Recht, die Auflösung des Vertrages zu verlangen, wenn der Mangel an Konformität von geringer Bedeutung ist. Im Falle der Auflösung wird jede Rückerstattung an den Verbraucher gemindert, um der Nutzung Rechnung zu tragen, die er seit der Lieferung vom Gut hatte.

7.6

Die Garantie deckt nicht die Wartung, Einstellung, Anziehung und Abstimmung ab, die für den normalen Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich sind, noch die Teile und Organe, die normalerweise bei den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen ersetzt werden. Die Garantie deckt den normalen Verschleiß des Fahrzeugs nicht ab.

Sie setzt auch voraus, dass der Mangel nicht auf einen abnormalen oder fehlerhaften Gebrauch des Fahrzeugs oder auf schlechte Wartung durch den Käufer zurückzuführen ist. Der Käufer gilt als sein Fahrzeug gemäß den Vorschriften des Herstellers wartend.

Bei Hybridfahrzeugen unterliegt die Garantie der korrekten Nutzung und Wartung des Fahrzeugs und dem regelmäßigen Aufladen der Batterie.

Sie gilt auch nicht, wenn das Fahrzeug umgebaut oder im Wettbewerb oder bei Rallyes eingesetzt wurde.

7.7

Der Käufer tut alles Notwendige, um den Schaden nicht zu verschlimmern, gegebenenfalls indem er das Fahrzeug nicht benutzt. Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht.

7.8

Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch einen Mangel am verkauften Gut verursacht wurden, wird durch das allgemeine Recht geregelt.

7.9

Sichtbare Mängel werden vom Käufer bei der Lieferung und Abnahme des gekauften Gutes akzeptiert.

7.10

Die Garantie besteht nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Sie kann nicht auf einen neuen Käufer übertragen werden, wenn das Fahrzeug weiterverkauft wird.

7.11

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden oder den Verlust von Gewinn oder Chancen.

7.12

Wenn die Diagnose eines Fahrzeugs ergibt, dass der zu reparierende Schaden nicht durch die einjährige Garantie gedeckt ist, trägt der Eigentümer des Fahrzeugs die Kosten der genannten Diagnose, wie auch in Artikel 8 erwähnt.

8. REPARATUREN, DIE NICHT UNTER DIE GARANTIE FALLEN

8.1

Reparaturen zu Lasten des Käufers müssen Gegenstand eines detaillierten Kostenvoranschlags sein, der dem Käufer übergeben wird. Der Kunde wird vorab informiert, wenn der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist. Ist dies der Fall, wird der Preis des Kostenvoranschlags erstattet, wenn der Käufer das Fahrzeug beim Verkäufer reparieren lässt.

Der Kostenvoranschlag enthält mindestens folgende Informationen: Datum, Gültigkeitsdauer, Kilometerstand, Beschreibung und Dauer der durchzuführenden Arbeiten, die Kosten für Arbeit und Teile sowie die Garantie. Die Rechnung enthält, mit Ausnahme der Gültigkeitsdauer, dieselben Informationen wie der Kostenvoranschlag.

Die oben genannte Garantie beträgt bei Reparaturen ebenfalls ein Jahr und deckt sowohl die Arbeit als auch die ersetzten Teile ab.

8.2

Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für die Erstellung einer Diagnose zu tragen, wenn sich herausstellt, dass der Schaden am Fahrzeug nicht durch die einjährige Garantie gedeckt ist.

Gegebenenfalls erstattet der Käufer auch die Abschleppkosten, falls der Käufer diese in Anspruch genommen hat.

8.3

Für den Fall, dass VG Automotive BV Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug durchführt, außerhalb der Garantie und gegen Bezahlung, steht ihr ein Zurückbehaltungsrecht am betreffenden Fahrzeug zu, bis zur vollständigen Bezahlung der Reparaturkosten, gegebenenfalls zuzüglich einer Entschädigung und/oder Verzugszinsen.

9. ZAHLUNG

9.1

Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen zum Verbraucherkredit gemäß Buch VII, Titel 4, Kapitel 1 des Wirtschaftsgesetzbuches darf der Verkäufer keine Anzahlung von mehr als 15 % des Verkaufspreises des Fahrzeugs verlangen. Abweichend kann entweder für eine Sonderbestellung oder mit Zustimmung des Käufers die Anzahlung auf einen anderen Prozentsatz festgelegt werden.

9.2

Der volle Preis oder der Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Geschieht dies nicht, sind auf den geschuldeten Betrag von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat geschuldet.

Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Verkäufers bis der Preis vollständig bezahlt ist. Hat der Verkäufer 10 Tage nach Versand eines Einschreibens noch keine Zahlung erhalten, kann er den Verkauf per Einschreiben an den Käufer auflösen.

In diesem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung, die dem erlittenen Schaden entspricht und mindestens 20 % des vereinbarten Preises beträgt, mindestens jedoch 2.000,00 EUR.

9.3

Rechnungen dürfen nicht abgetreten oder verrechnet werden, es sei denn, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. Ist der Käufer ein Verbraucher, darf der Käufer die Beträge, die er dem Verkäufer schuldet, mit den Beträgen verrechnen, die der Verkäufer ihm schuldet.

9.4

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 verrechnen und begleichen der Verkäufer und der Käufer automatisch und von Rechts wegen alle gegenwärtig bestehenden und zukünftigen Schulden gegeneinander. Dies bedeutet, dass in der dauerhaften Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer stets nur die größte Forderung als Saldo nach der vorgenannten automatischen Verrechnung verbleibt. Diese Aufrechnung ist in jedem Fall dem Konkursverwalter und den übrigen gleichrangigen Gläubigern entgegenhaltbar, die sich also nicht gegen die durchgeführte Aufrechnung wehren können.

10. ÜBERNAHME EINES FAHRZEUGS

10.1

Wenn das Bestellformular die Übernahme eines Fahrzeugs des Käufers erwähnt, ist die Übernahme abhängig von der Lieferung des Fahrzeugs, das Gegenstand dieses Verkaufs ist, sowie vom Nachweis, dass der Verkäufer Eigentümer des zu übernehmenden Fahrzeugs ist, dass er frei darüber verfügen kann und dass alle Verpflichtungen bezüglich einer eventuellen Finanzierung erfüllt wurden.

Der Übernahmewert des zu übernehmenden Fahrzeugs, der bei der Bestellung des Fahrzeugs vereinbart wurde, ist endgültig, sofern der Zustand des Fahrzeugs des Käufers zum Zeitpunkt seiner Lieferung durch den Verkäufer, abgesehen von kleinen nicht wesentlichen Details, mit seiner Beschreibung auf dem Bestellformular oder in einem beigefügten Dokument übereinstimmt.

11. HAFTUNG

11.1

Die Verpflichtungen des Verkäufers beschränken sich auf die Verpflichtungen, die ihm die Regelung des Gesetzes vom 1. September 2004 auferlegt. Der Verkäufer kann niemals haftbar gemacht werden, soweit er seine Leistungen gemäß den Vorschriften dieser Regelungen erbracht hat.

11.2

Jede Beschwerde bezüglich der vom Verkäufer erbrachten Leistungen muss dem Verkäufer schriftlich, detailliert und per Einschreiben innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem der Schaden vom Kunden entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, und in jedem Fall innerhalb einer maximalen Frist von einem (1) Jahr nach Erbringung der Leistungen mitgeteilt werden, bei Verlust des Rechts des Kunden, einen Rechtsbehelf einzufordern. Das Verfahren bei Beschwerden und Einwänden ist auf schriftliche Anfrage des Kunden verfügbar. Stellt sich heraus, dass der Verkäufer, nachdem er schriftlich darüber informiert wurde, in irgendeiner Weise Fehler bei der Ausführung seiner Dienstleistungen begangen hat oder ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft hat, für das er auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, wird der Verkäufer diese Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kosten erneut erbringen. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall stets beschränkt auf die Behebung des vorhersehbaren, unmittelbaren und persönlichen Schadens, unter Ausschluss aller indirekten oder immateriellen Schäden wie, aber nicht beschränkt auf, entgangene Einkünfte und Gewinne, Verlust von Kunden, Verlust von Verträgen, zusätzliche Kosten. In allen Fällen ist die Haftung des Verkäufers auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt.

12. HÖHERE GEWALT

12.1

Sollte der Verkäufer daran gehindert sein, eines der Fahrzeuge oder Dienstleistungen, für die der Vertrag geschlossen wurde, zu liefern, auszuführen oder zu vollenden, aufgrund eines beliebigen Ereignisses, aus Gründen, die außerhalb seines Willens liegen, einschließlich – ohne dass diese Liste abschließend ist – Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Aktivitäten, soziale Unruhen, Pandemien, die Unmöglichkeit, Genehmigungen, Lizenzen oder Registrierungen zu erhalten, behördliche Entscheidungen, Krankheit, Tod oder Kündigung des mit der Dienstleistung des Verkäufers beauftragten Mitarbeiters, oder die Tatsache, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Verkäufer von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.

13. VERSCHIEDENES

13.1

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

13.2

Der Käufer muss stets einen gültigen Führerschein und alle anderen erforderlichen gesetzlichen Borddokumente bei sich haben, wenn er sich mit dem Produkt auf öffentlichen Straßen bewegt. Der Käufer muss sich stets an die geltende Gesetzgebung halten. Der Verkäufer ist hierfür in keiner Weise haftbar.

14. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

14.1

Alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie alle anderen daraus entstehenden Verträge unterliegen ausschließlich belgischem Recht.

14.2

Bei Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung oder Durchführung von Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie aller anderen daraus entstehenden Verträge wird eine gütliche Einigung angestrebt. Wenn eine Partei der Ansicht ist, dass keine gütliche Einigung erzielt werden kann, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass alle Streitigkeiten über Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie alle anderen daraus entstehenden Verträge ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte von Antwerpen fallen.

15. KONTAKT

15.1

Für Änderungen oder Beschwerden bezüglich der Bestellung kann der Käufer unter +32 456 53 60 65 anrufen oder eine E-Mail an info@vgautomotive.be senden (Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr) oder uns über www.vgautomotive.be kontaktieren.

VG Automotive BV

Geeneinde 24

2381 Weelde, België

Telefon: +32 456 53 60 65

E-Mail: info@vgautomotive.be

Website: www.vgautomotive.be

Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 9:00 - 20:00 Uhr

Unternehmensinformationen

Firmenname: VG Automotive BV

Unternehmensnummer: 0801.390.937

Firmensitz: Geeneinde 24, 2381 Weelde, België

USt-IdNr.: BE0801.390.937